
AGB
ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINUNGEN
STUDIO JENATSCH (NR. 202)
1. EINLEITUNG
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Mieter oder der Mieterin (nachfolgend Mieter genannt) und der Cornel Hollenstein Consulting GmbH, Vermieterin des Studios Jenatsch (Nr. 202) in 7260 Davos Dorf (nachfolgend Vermieterin genannt). Wir empfehlen dir, die nachfolgenden allgemeinen Vertragsbedingungen sorgfältig zu studieren.
2. RESERVATION UND VERTRAGSABSCHLUSS
Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er gemäss dem Recht seines Wohnsitzlandes handlungsfähig und mindestens 18-jährig ist sowie rechtsgültig Verträge abschliessen kann.
Der Mieter schliesst mit seiner schriftlichen Reservation einen Vertrag mit der Vermieterin ab. Von jenem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag sowie die vorliegenden Vertragsbedingungen für den Mieter und die Vermieterin wirksam.
Der Mieter erhält von der Vermieterin umgehend eine schriftliche Reservations-bestätigung sowie einen entsprechenden Mietvertrag. Erfolgt innerhalb 14 Tagen seit Eingang der Reservationsbestätigung keine Anzahlung, so kann die Vermieterin über das reservierte Studio frei verfügen.
Sonderwünsche seitens des Mieters nimmt die Vermieterin nur als unverbindlichen Wunsch entgegen. Auf dessen Erfüllung besteht kein Rechtsanspruch, es sei denn, die Vermieterin habe diesen schriftlich bestätigt.
Der Vertrag zwischen dem Mieter und der Vermieterin ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag bei der Vermieterin eingetroffen ist. Trifft der unterzeichnete Vertrag nicht bis zum vereinbarten Termin bei der Vermieterin ein, so kann diese, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten.
Bei nicht fristgerechter Begleichung der Mietsumme gemäss den Bestimmungen unter Ziffer 5.3. kann die Vermieterin die Leistungen verweigern.
3. MIETZWECK
Das Mietobjekt darf ausschliesslich für einen Workation-Aufenthalt oder für private Ferien genutzt werden. Jegliche gewerbliche oder anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen.
Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Objekt nur mit der im Vertrag namentlich genannten Personen bewohnt werden darf. Untermiete, Abtretung der Miete oder Überlassen des Mietobjektes an andere als die im Vertrag namentlich genannten Personen sind ausgeschlossen.
4. BELEGUNG
Das Studio Jenatsch (Nr. 202) darf nur mit den im Mietvertrag namentlich genannten Person (ausser im Ausnahmefall anders bestätigt) belegt werden. Die Vermieterin ist berechtigt, von der Personen einen Personalausweis zur Überprüfung dessen Identität zu verlangen. Weitere Personen können von der Vermieterin abgewiesen werden (der Mietzins bleibt im vollen Umfang geschuldet).
5. PREISE
5.1. MIETPREISE
Die publizierten Preise sind als Preise für drei Nächte oder als Wochenpreise (sieben Nächte) für das Studion Jenatsch in der entsprechenden Preisperiode zu verstehen. Im Preis sind die Übergabe-/Bearbeitungsgebühr, die Kosten für die Endreinigung sowie die Benützung der Bett-/Frottier- und Geschirrwäsche enthalten.
Nicht im Mietpreis enthalten und an Ort und Stelle zu bezahlen sind die obligatorischen Kurtaxen sowie vom Kunden gewünschte Zusatzleistungen (z.B. zusätzliche Reinigung, Bettwäsche, Garagenabstellplatz usw.).
5.2. ZAHLUNGEN
Die Mietsumme für das reservierte Studio ist vor Antritt der Reise zu bezahlen und zwar wie folgt:
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30% der Mietsumme des reservierten Studios sind innerhalb von 10 Tagen nach Zustellung des Mietvertrages anzuzahlen.
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Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn an die Vermieterin zu begleichen.
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Bei kurzfristigen Reservationen von weniger als 30 Tagen vor Mietbeginn ist der gesamte Mietpreis sofort nach der Zustellung des Mietvertrages fällig und an die Vermieterin zu überweisen.
Bei nicht fristgerechter Zahlung des Restbetrages resp. der gesamten Mietsumme bei kurzfristigen Buchungen, kann die Vermieterin die Leistungen verweigern.
Bank-, Post-, Check- und Währungsspesen gehen zu Lasten des Mieters.
5.3. ANNULLATIONSKOSTEN
Bei einem Rücktritt von der Reservation werden dem Mieter folgende Annullationsgebühren belastet:
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bis 60 Tage vor Mietbeginn 10% des Mietpreises
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59 bis 30 Tage vor Mietbeginn 50% des Mietpreises
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29 bis 2 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
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Einen Tag vor Mietbeginn und am Anreisetag ist der gesamte Rechnungsbetrag geschuldet
Massgebend ist das Eintreffen der Mitteilung bei der Vermieterin. Wird das Studio nicht oder verspätet übernommen, bleibt der gesamte Rechnungsbetrag geschuldet.
Ersatzmieter: Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für die Vermieterin zumutbar und solvent sein. Die Vermieterin muss dem Ersatzmieter ausdrücklich zustimmen. Der Ersatzmieter tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Mieter und Ersatzmieter haften solidarisch für den Mietzins.
6. AN- UND ABREISE; VERKÜRZUNG ODER VERLÄNGERUNG DES AUFENTHALTES
Die Anreise muss in der Regel zwischen 15 Uhr und 19 Uhr, die Abreise vor 11 Uhr erfolgen. Findet die Anreise später als 19 Uhr statt, ist die Vermieterin rechtzeitig darüber zu informieren. Kann das Studio nicht wie vereinbart übernommen werden (z.B. infolge erhöhtem Verkehrsaufkommen, geschlossenen Strassen, Streiks usw. oder aus persönlichen Gründen), bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Gleiches gilt, wenn das Studio vorzeitig verlassen werden muss. Wenn der Aufenthalt verlängert werden soll, hat die Absprache mit der Vermieterin frühzeitig zu erfolgen.
Bei Anreise aus dem Ausland orientiert sich der Mieter von sich aus rechtzeitig über die Einreisebestimmungen für die Schweiz.
7. SORGFALTSPFLICHT DES MIETERS
Der Mieter verpflichtet sich, das Studio mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen.
Haustiere (dazu zählen Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien, Ratten, Meerschweinchen, Hamster usw.) sind in der Ferienwohnung nicht erlaubt.
Rauchen ist sowohl in der Ferienwohnung als auch auf dem Balkon nicht erlaubt.
Internetzugang: Im Studio steht dem Mieter eine kostenloses WLAN zur Verfügung. Im Gemeinschaftsgästeraum wird eine Internetverbindung ebenfalls kostenlos angeboten. Der Mieter darf die Dienstleistungen ausschliesslich im Rahmen der geltenden internationalen und Schweizer Gesetze und Vorschriften benutzen. Insbesondere sind verboten: Angriffe auf andere Computer, Konsum und Verbreitung illegaler Inhalte (Gewalt, Pornographie) sowie Anstiftung zu Gewalt, Diskriminierung und Rassismus. Der Vertragsunterzeichner haftet auch für den Mitbenutzer und für allfällige Gäste.
8. HAFTUNG DES MIETERS
Verursacht der Mieter einen Schaden, ist dieser unverzüglich der Vermieterin zu melden. Der Mieter haftet für allfällige von ihm (inklusive Gäste) verursachten Schäden, es sei denn, der Mieter kann Nichtverschulden beweisen.
Werden Schäden nach Rückgabe des Mietobjektes festgestellt, so haftet der Mieter auch für diese, sofern die Vermieterin nachweisen kann, dass der Mieter (oder seine Gäste) die Schäden verursacht hat.
9. HAFTUNG DER VERMIETERIN
Die Vermieterin steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Die Haftung der Vermieterin ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Haftung ist insbesondere ausgeschlossen für Handlungen und Versäumnisse seitens des Mieters (einschliesslich Gäste), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt usw.) oder Ereignisse, welche der Vermieterin oder andere von der Vermieterin beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten. Sind die Schäden und Verluste infolge Einbruchdiebstahls entstanden, haftet die Vermieterin nicht. Beschreibungen von Infrastruktur- und touristische Einrichtungen wie Schwimmbäder, Tennisplätze, öffentlicher Verkehr, Bergbahnen, Pisten, Ladenöffnungszeiten usw. dienen der reinen Information und verpflichten die Vermieterin unter keinem Rechtstitel.
10. RÜCKGABE DES MIETOBJEKTES
Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar und den Wohnungsschlüsseln zurückzugeben. Die Reinigung der Kücheneinrichtungen, des Geschirrs und Bestecks sowie das Entsorgen der Abfälle sowie die Leerung des Kühlschrankes ist Sache des Mieters (und nicht in der Endreinigung inbegriffen). Wird das Mietobjekt in nicht genügend gereinigtem Zustand zurückgegeben, kann die Vermieterin die zusätzliche Reinigung auf Kosten des Mieters veranlassen. Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.
11. BEANSTANDUNGEN, SCHADENSERSATZ-FORDERUNGEN
Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich bei der Vermieterin zu rügen. Andernfalls wird vermutet, dass das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben worden ist.
Allfällige Schadenersatzforderungen sind innert zwei Wochen nach vertraglichem Mietende der Vermieterin schriftlich anzumelden und die notwendigen Beweismittel (Fotos, Bestätigung des Schlüsselhalters etc.) vorzulegen.
Sofern der Mieter obgenannte Regeln nicht einhält, verwirken alle Rechte auf Schadenersatz.
12. AUFLÖSUNG DES VERTRAGES DURCH DIE VERMIETERIN
Die Vermieterin ist berechtigt, den Vertrag vor oder während der Mietdauer aufzuheben, wenn nicht vorhersehbare oder abwendbare Umstände die Übergabe des Mietobjekts verunmöglichen, den Mieter oder das Objekt gefährden oder die Leistungserbringung dermassen beeinträchtigen, dass der Vertragsvollzug nicht mehr zumutbar ist. Bereits erfolgte Zahlungen werden, allenfalls unter Abzug für erbrachte Leistungen, zurückbezahlt.
13. VERSICHERUNGEN
Die Vermieterin empfiehlt dem Mieter, vor Reiseantritt eine Reiseversicherung sowie eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen, sofern der Mieter entsprechende Versicherungen nicht bereits in genügendem Deckungsumfang abgeschlossen hat.
14. DATENSCHUTZ
Die Vermieterin untersteht dem schweizerischen Datenschutzgesetz und bearbeitet die Daten entsprechend diesen Vorschriften. Die Vermieterin geht vertraulich mit den erhaltenen Daten um und gibt die Daten nicht an Dritte heraus; Ausnahme ist die notwendige Weiterleitung von Name, Vorname, Nationalität, Alter und Belegungsdaten an behördliche Amtsstellen zwecks Abrechnung von Gebühren/Taxen (z.B. Davos Klosters Tourismus).
Bei Fragen zum Datenschutz wendet sich der Mieter direkt an die Vermieterin.
15. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
Das Verhältnis zwischen dem Mieter und der Vermieterin untersteht Schweizerischem Recht. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Davos. Vorbehalten bleiben zwingend anwendbare anderslautende Gesetzesbestimmungen.
Davos Dorf / gültig ab 01.01.2026